Autor Thema: Das Schabbat - Gebot  (Gelesen 4768 mal)

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Offline freily

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Das Schabbat - Gebot
« am: So., 19. Februar 2017, 10:03 »
Schalom,

selbst unter den Jüdischen gibt es Probleme diese wichtige Anweisung des EWIGEN zu verstehen, weil es eben auch einen Mangel an der Lesefähigkeit gibt und selbst manche Rabbi's damit überfordert sind.

Deshalb werde ich zunächst die entsprechenden Schriftstellen zitieren und deren Übersetzung in einer zweiten Arbeit behandeln anhand des masoretischen Textes.
Aber zunächst die deutsche Version:

2.Mo.16,
23 Er sagte zu ihnen: Es ist so, wie der Herr gesagt hat: Morgen ist Feiertag, heiliger Sabbat zur Ehre des Herrn. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt, den Rest bewahrt bis morgen früh auf!
2. Mo. 20,
8 Denke an den Sabbattag, um ihn heilig zu halten. 9 Sechs Tage sollst du arbeiten und all deine Arbeit tun, 10 aber der siebte Tag ist Sabbat für den HERRN, deinen Gott. Du sollst an ihm keinerlei Arbeit tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh und der Fremde bei dir, der innerhalb deiner Tore wohnt. 11 Denn in sechs Tagen hat der HERR den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was in ihnen ist, und er ruhte am siebten Tag; darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.


Zu diesen Beitrag kam ich, weil ich in einer Fernsehsendung eine Handhabung unserer Brüder aus dem ultraorthodoxen Lager sah, die deren Praktiken nicht mit der Anweisung des EWIGEN übereinstimmt und somit kein Vorbild für uns ist.
Den Verstoß gegen die Anweisung habe ich fett hinterlegt, denn es gibt in der Anweisung keinen Schabbat-Goi oder Diener. Auch ein Fremdling im Land Ansässiger darf nicht für Arbeiten heran gezogen werden, die diesem Kriterium widersprechen.

Den Lichtschalter betätigen oder den E-Herd einschalten um das Essen anzuwärmen, das einen Tag vorher gekocht wurde, das darf die Ehefrau, denn die ist dazu berechtigt auch wenn sie sonst keine Arbeit tun darf, aber die Familie darf sie versorgen, wenn auch ansonsten auch sie den Schabbat halten soll. Eine Dienerin dazu darf nicht angehalten werden.

Darüber nach zu denken lohnt sich.
Wer den richtigen Weg nicht sucht, ihn auch nicht findet.
Eine Meinung ohne Wissen ist ein leeres Geschwätz.
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Das Schabbat - Gebot
« Antwort #1 am: So., 19. Februar 2017, 10:53 »
Schalom,

der masoretische Text:

2. Mo 16,
23 Und ER sprach zu ihnen: Das ist es was JHWH sagt: Ein SchabBat-Feiern, ein SchabBat des Heiligen, dem JHWH ist morgen. Was ihr backen wollt, backt und was ihr kochen wollt, kocht, aber alles Überschüssige belasst in eurer Obhut bis zum Morgen.
2. Mo 20,
8 Zu gedenken ist des Tages des SchabBat's ihn zu heiligen. 9 Sechs Tage dienst du und tätigst all deinen Auftrag, )*  10 aber der siebte Tag ist SchabBat dem JHWH, deinem ÄLoHi'M. Nicht tätigst du irgend einen Auftrag, )* du und dein Sohn und deine Tochter, dein Diener und deine Bemutterin )² und dein Getier und dein zu Gast wohnender {Fremdling} der innerhalb deiner Tore ist. 11 Denn in sechs Tagen )³ machte JHWH die Himmel und das Erdland, das Meer und alles was drinnen ist und ER ruhte in dem siebten Tag, darum segnete JHWH  den Tag des SchabBat's und heiligte ihn.


Erklärungen über die jüdische Schreibart erfolgt später.
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